Kfz-Rabattschutz: Freischuss im Schadenfall

     
    Eine Kfz-Police mit Rabattschutz spart im Ernstfall bares Geld.
     
    Mit Rabattschutz-Klausel kann man sich als Autofahrer einen oder sogar mehrere selbst verursachte Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden erlauben, ohne gleich in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu rutschen und jahrelang höhere Prämien zahlen zu müssen. Auf diese Weise bleibt der Beitrag auch nach einem Versicherungsschaden genauso günstig wie zuvor.
     
     
    KFZ Rabattschutz


    Mit steigender Zahl der schadenfrei zurückgelegten Jahre erhält man als Autofahrer in der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung immer mehr Rabatt auf die Grundprämie.
     
    Der genaue Verlauf des Schadenfreiheitsrabatts ist in den Tarifbestimmungen des Autoversicherers geregelt. Beispielsweise zahlen Einsteiger in der Kfz-Haftpflichtversicherung oft 240 Prozent der Grundversicherungsprämie. Wer nach sieben schadenfreien Jahren die Schadenfreiheitsklasse SF 7 erreicht, hat mit 50 Prozent der Grundprämie viel geringere Kosten. Das Ende des Rabatts ist meist nach 22 Jahren mit 30 Prozent erreicht, einige Versicherer gewähren danach sogar noch höhere Nachlässe. Verursacht man einen Versicherungsschaden, geht ein Teil des Rabatts allerdings verloren. Nach einem Unfall etwa bei SF 24 wird man meist in SF 11 zurückgestuft, der Beitrag steigt dadurch von 30 wieder auf 45 Prozent. Gut deshalb, wenn die Kfz-Police eine Rabattschutz-Klausel enthält, denn in diesem Fall ist man auch nach einem Schaden vor höheren Versicherungskosten.

    Unterschiede bestehen zwischen „echtem“ und „unechtem“ Rabattschutz. Bei der unechten Variante wird man zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, aber nur soweit, dass keine höhere Prämie fällig wird. Nachteil: Bei einem zweiten Schaden innerhalb kürzerer Zeit gerät man zwangsläufig in eine teurere Klasse. Echte Rabattschutz dagegen belassen dem Kunden nach einem Einzelschaden ohne Einschränkung die zuvor erreichte Schadenfreiheitsklasse. Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, sollte prüfen, ob die Vertragsbedingungen eine Rabattschutz-Klausel enthalten und ob es sich um einen echten Rabattschutz handelt. Praxis-Tipp: Bei bestehenden Policen lässt sich der Rabattschutz oft gegen geringen Mehrbeitrag in den Vertrag aufnehmen.


    Quelle: finanztexter.de

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